Der Berliner Senat hat seine Coronaverordnung wieder geändert und den bundeseinheitlichen Regelungen angepasst. Die neue Verordnung gilt ab 01. Mai und ist befristet bis zum 16. Mai.
Aufgrund der Tatsache, dass der 7-Tage-Inzidenzwert in Berlin z.Z. > 100 ist, gilt allerdings folgende bundeseinheitliche Regelung:
Sportler*innen ab 14 Jahre: Für alle Sportler*innen ab 14 Jahren ist die Sportausübung nur alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eignen Haushalts kontaktfrei erlaubt. Kontaktsport und Mannschaftssport sind untersagt. Die Anwesenheitsdokumentation ist zu führen!
Der Zutritt zur Sportanlage wird online über feste Zeitfenster reguliert, um die Kontakte auf ein Minimum zu beschränken.
Sportler*innen bis einschließlich 13 Jahre: Sportler*innen bis einschließlich 13 Jahre dürfen in festen Gruppen mit maximal 5 Teilnehmer*innen und einer/einem Übungsleitenden im Außenbereich kontaktlos trainieren. Die Anwesenheitsdokumentation ist zu führen
Sollten sich der Berliner 7-Tage-Inzidenzwert derart verändern, dass er über einen Zeitraum von 5 Tagen unter 100 liegt, werden wir euch über die geänderten und verbesserten Trainingsbedingungen informieren.
Das dazugehörige Schutz- und Hygienekonzept findet ihr hier.
/Paul Bundschuh