Die Bundesregierung hat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert und es ist auch bereits in Kraft getreten. Es entfaltet seine Rechtskraft, wenn in einem Gebiet die 7-Tage-Insidenz an drei zusammenhängenden Tagen über 100 ist und wird umgangssprachlich als „Notbremse bezeichnet“. In diesem Fall gelten auch für unseren Sport leider verschärfte Bedingungen. Bisher konnten Kinder im Alter bis 14 Jahren in einer Gruppe bis zu maximal 20 Personen trainieren, jetzt ist das leider nur noch mit 5 Personen möglich.
Der am 01.05.2021 vorgesehene „KSVH Schüler-Cup“ fällt aus.
Wir werden euch umgehenden über die Details des Trainings informieren.
/Paul Bundschuh
Neues von Corona
on 27. April 2021
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